Was ist die Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz?
Die Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz ist eine behördliche Genehmigung des zuständigen Veterinäramts. Sie ist für Personen erforderlich, die gewerblich Hunde ausbilden oder Halter:innen beim Training anleiten. Damit wird geprüft, ob das Training fachkundig, tierschutzgerecht und verantwortungsvoll durchgeführt wird.

Erlaubnis §11 Abs. 1, Nr. 8f TierschG vorhanden
Zuständiges Veterinäramt: Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Schillerstrasse 30, 89077 Ulm

Link zum Tierschutzgesetz